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VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 65-IV-15 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 07.10.2014 - 5 L 634/14
- VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 65-IV-15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 65-IV-15
1. Soweit sich die Beschwerdeführerin gegen den Beschluss vom 30. April 2015 über die Zurückweisung ihrer Anhörungsrüge wendet, folgt die Unzulässigkeit schon daraus, dass derartige Beschlüsse mit einer Verfassungsbeschwerde nicht angreifbar sind, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.).Da die Beschwerdeführerin vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen lassen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.]; BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07).
- VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 66-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 65-IV-15
Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 66-IV-09; st. Rspr.). - BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07
Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 65-IV-15
Da die Beschwerdeführerin vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen lassen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.]; BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07). - VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14
Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung
Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 65-IV-15
1. Soweit sich die Beschwerdeführerin gegen den Beschluss vom 30. April 2015 über die Zurückweisung ihrer Anhörungsrüge wendet, folgt die Unzulässigkeit schon daraus, dass derartige Beschlüsse mit einer Verfassungsbeschwerde nicht angreifbar sind, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.). - VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 4/03
Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 65-IV-15
Entscheidung in das billige Ermessen des Gerichts, sind unzulängliche Billigkeitserwägungen nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen in einem so hohen Maße unvertretbar, dass sie nicht mehr als Anwendung von Recht, sondern als Willkür erscheinen (SaarlVerfGH, Beschluss vom 19. März 2004 - Lv 4/03 - juris).